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Das heute übliche Euro-Kennzeichen. Die Schrift ist fälschungserschwerender. Daher sind jetzt
auch die Buchstaben I, O, Q, B, F und G im Mittelteil freigegeben. Mit diesem Kennzeichen benötigt
man bei Fahrten in Ländern der EU das ovale "D"-Schild nicht mehr. |
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Kennzeichen wie oben für Motorräder; Links normal und rechts in Saisonausführung |
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Vorläufer des heutigen Euro-Kennzeichens. Zwischen den Buchstabengruppen findet man einen Bindestrich,
ansonsten ist der Aufbau gleich. |
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Kennzeichen für Behörden und Institutionen. Nach der Ortskennung folgt eine ein- bis fünfstellige Zahl |
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Neue Kennzeichen der hessischen Polizei (HP). Einige Bundesländer gehen entsprechend vor, andere vergeben bei der Ortskennung die Landesbezeichnung. |
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Für zwei Kfz gleicher Klasse (also nicht Pkw und Motorrad). Die kurzen Zusatzteile mit HU-Plakette und der forlaufenden Nummer verbleiben fest beim jeweiligen Fahrzeug |
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Kurzzeitkennzeichen für nicht zugelassene
Fahrzeuge zur Durchführung von Probe und Überführungsfahrten. Sie ersetzen
die bisherigen roten Kennzeichen zur einmaligen Verwendung. Die Gültigkeit ist begrenzt auf maximal
5 Tage, der letzte Tag der Gültigkeit ist im gelben Feld angegeben (hier: 25.September 2001) |
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Mit dem Ausfuhrkennzeichen soll ein Fahrzeug exportiert
und auf eigener Achse ins Bestimmungsland gefahren werden. Das Ende der Gültigkeitsdauer ist im roten Feld
eingeprägt (hier: 29. Oktober 2001). |
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Das alte Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen genannt.
Bestimmung wie oben, jedoch kein Ausgabeort und keine Gültigkeit erkennbar. |
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Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Fahrzeuge ausgegeben (z.B. Landwirtschaft, Hilfsorganisationen, Schausteller, Baumaschinen), sowie Anhänger
für bestimmte Zwecke (z.B. Boote oder Pferde).. |
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Grünes Kennzeichen mit Euro-Teil, sonst wie oben. |
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Rote Dauerkennzeichen (hier in Euro-Ausführung) gibt
es nur noch für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe, Überführungs- oder
Prüfungsfahrten durch das Kfz-Gewerbe. Hierzu ist ein sog. "Händlernachweis" erforderlich. |
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Das Rote Kennzeichen für Oldtimer kann man alternativ
zum normalen Oldtimerkennzeichen zugeteilt bekommen. |
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Das Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten, die mindestens 30 Jahre alt sind und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeug-
technischen Kulturgutes dienen. Hierzu ist eine besondere Begutachtung erforderlich. Die Kfz-Steuer wird pauschal erhoben. |
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Für Batterieelektro-, Plug-in-Hybrid und Brennstoffzellenfahrzeuge |
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Das Saisonkennzeichen gibt es für Fahrzeuge,die nicht das ganze Jahr über benutzt werden (z.B. Cabrios, Wohnmobile oder Motorräder). Dann ist
das Fahrzeug nur in dem angegebenen Zeitraum zugelassen, hier: März bis Oktober. Die alljährlichen
An- und Abmeldungen entfallen. Außerhalb des Zulassungzeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren oder abgestellt werden. |
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Kennzeichen der Bundeswehr; vorn die deutsche Flagge, gefolgt vom Buchstaben Y und einer bis zu sechsstelligen Zahl. |
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Kennzeichen der ehemaligen deutschen "demokratischen" Republik (DDR).
Der erste Buchstabe gab den Zulassungsort an. Diese Kennzeichen sind nicht mehr gültig |
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Kennzeichen des Saarlandes aus der Zeit zwischen 1919 und 1935 |
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Das Versicherungskennzeichen für Mofas,Kleinkrafträder (auch Roller) und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle dient als Nachweis der
erforderlichen Haftpflichtversicherung. Dieses Kennzeichen wird nicht durch die Zulassungsstellen,sondern durch die Versicherungen ausgegeben und muß jährlich erneuert werden. Es gilt 12 Monate
jeweils vom 1.März bis 28/29. Februar. Die Farbe der Beschriftung wechselt jedes Jahr. |
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Das rote Versicherungskennzeichen kennt kaum jemand und wird so gut wie nie gebraucht. Es dient für Probe- und Überführungsfahrten mit
einem Fahrzeug für das normalerweise ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben ist. |